An allen Wochenenden, Feiertagen und verlängerten Wochenenden gelten die Preise der Hauptsaison.
Während der Sommerferien und anderen Schulferien (deutschlandweit) sind die Aufenthalte nur für mindestens sieben Übernachtungen möglich.
Bei allen Aufenthalten ab vier Nächten gelten die angegebenen Preise pro Einheit und Übernachtung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bei Aufenthalten bis zu drei Nächten gilt der Wohnungspreis zuzüglich 7,00/5,00 Euro pro Person ab 14 Jahre/Kind ab 2 Jahre und Übernachtung. Bei Einzelbelegung der 2-er Wohnungen werden in der Nebensaison 10,00 Euro weniger berechnet.
An verlängerten Wochenenden bzw. Feiertagen besteht ein Mindestaufenthalt von vier Nächten. In den Ferien besteht ein Mindestaufenthalt von sieben Nächten.
(z.B. Christi Himmelfahrt, Ostern, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit etc)